Wohnmobilstammtisch Glinde
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Stickstofffüllungen
Claus Gundermann am 04.12.2010 um 08:21 (UTC)
 Von vielen Reifenhändlern werden Stickstofffüllungen angeboten, um einen zu schnellen Luftverlust des Reifens zu verhindern.
Der ADAC hat dies untersucht. Hier das Ergebnis:
Der ADAC empfiehlt die standardmäßige Befüllung von Pkw-Reifen mit Stickstoffgas wegen des ungünstigen Preis-Leistungs-Verhältnisses nicht. Es geht allerdings von Stickstoff als Reifenfüllgas auch keine Gefahr aus.
Stickstoff als Reifenfüllgas wurde ursprünglich in hoch belasteten Reifen verwendet, bei denen Reifenbrände oder auch nur eine beschleunigte Oxidation verhindert werden sollte. Als ein - wenn auch fast zu vernachlässigender - Nebeneffekt kann festgehalten werden, dass ein mit Stickstoff befüllter Reifen den Innendruck etwas langsamer reduziert als ein gleicher Reifen mit Luftfüllung. Bei den Unterschieden handelt es sich um Beträge der Größenordnung von 1/100 bar über mehrere Monate.
Die Molekülmasse von Stickstoff ist zwar geringer als die des Sauerstoffes, die für die Diffusionsgeschwindigkeit relevante Größe der Stickstoffmoleküle ist wegen der inneren Bindung zwischen den Atomen geringfügig größer. Daraus ergibt sich laut Angaben eines Reifenherstellers, der mit Füllgasen entsprechende Untersuchungen gemacht hat, eine leicht verzögerte Diffusion des Stickstoffes im Vergleich zu Luft bei sonst identischen Reifen und identischen Rahmenbedingungen.
Für die Praxis des Kraftfahrers haben diese minimalen Unterschiede insofern keine Bedeutung, als der Fahrzeughersteller eine regelmäßige Reifendruckprüfung (i.a. alle 2Wochen) vorschreibt. Bei der Annahme, dass der diffusionsbedingte Druckverlust an einem intakten Reifen über 3 Monate schätzungsweise 0,1 bar beträgt, wird klar, dass die Diffusionsverluste als solche nicht Grund sein können für die Pflicht zur regelmäßigen Reifendruckprüfung. Andere mögliche Druckverluste (z.B. durch Undichtigkeiten) spielen eine wesentlich größere Rolle. Auf diesen Druckverlust haben die spezifischen Eigenschaften des eingefüllten Gases natürlich keinen Einfluss (z.B. durch ein Loch im Reifen entweicht jedes Gas), d.h. Stickstoffbefüllung befreit nicht von der Pflicht, den Reifendruck regelmäßig zu prüfen.
Über weitere, besondere Eigenschaften einer Reifenfüllung mit Stickstoff liegen uns keine messtechnisch abgesicherten Informationen vor. Die Bandbreite der Eigenschaften der einzelnen Reifenmodelle ist nach unserer Erfahrung bedeutsamer als die Unterschiede, die sich aus den verschiedenen Füllgasen ergeben.
 

Weiterhin 100km/h für WoMos über 3,5t
Jürgen am 20.02.2010 um 13:54 (UTC)
 Für Wohnmobile mit einem Gewicht zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen gilt auf Autobahnen weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die eigentlich nur bis 2009 befristete Ausnahmegenehmigung wurde in Deutschland auf unbefristete Zeit verlängert.
Die schweren Reisemobile müssen sich trotz massiver Kritik auch weiterhin an das Lkw-Überholverbot halten.

(Quelle: Südanzeiger vom 16.2.2010)
 

Update Mitgliederliste
Peter am 19.02.2010 um 17:47 (UTC)
 Peter hat die Mitglieder-Liste auf
den neuesten Stand (Feb. 2010)gebracht!
 

Was bedeutet I C E ?
Peter am 26.01.2010 um 18:29 (UTC)
 Fundsache aus den 137.ClubNachrichten des RMC S.-H.

Was bedeutet I C E ?
Die Rettungswagen- und Ambulanzfahrer haben bemerkt, dass beim Straßenunfall die meisten Verwundeten ein Mobil-Telefon bei sich haben.
Bei dem Einsatz weiß man aber nicht, wer aus den langen Adresslisten zu kontaktieren ist.
Ambulanzfahrer und Notärzte haben also vorgeschlagen, dass jeder
in sein Handy-Adressbuch, die im Notfall zu kontaktierende Person unter
demselben Pseudonym eingibt.
Das international anerkannte Pseudonym ist: I C E (= In Case of Emergency)
Unter diesem Namen sollte man die Rufnummer der Person eintragen, welche im Notfall durch Polizei, Feuerwehr oder erste Hilfe anzurufen ist.
Sind mehrere Personen zu kontaktieren, braucht man ICE 1, ICE 2, ICE 3, usw.
Leicht, kostet nichts, kann aber viel erreichen.
Diese Idee solltet ihr an alle Freunde und Bekannte weiterleiten, damit dieses
Verfahren weltweit Anwendung finden kann!

Name ICE 1 Ehemann
Ländererkennung +49
Vorwahl ohne „0“ 40
Anschlussnummer 710 1234

Woher kommt ICE???
ICE findet seinen Ursprung in England. Nach dem Terroranschlag auf die
Londoner U-Bahn am 07.07.2005 war ICE in aller Munde und fand große
Unterstützung in der Bevölkerung.
Warum ICE???
Obwohl ICE noch nicht als internationaler Standard definiert ist, wird er in verschiedenen Ländern so benutzt. Wir sind der Meinung, dass es Richtig und Sinnvoll ist eine Internationale Lösung zu unterstützen.
 

Bloß kein Übergewicht
Peter am 26.01.2010 um 18:24 (UTC)
 Bloß kein Übergewicht!
Beispiel: Bei einem Übergewicht von 20 Prozent vom Gesamt-gewicht liegt die Strafe zwischen 50 und 125 Euro plus drei Punkte.
Achtung: In diesem Fall kann in Deutschland die Weiterfahrt verboten werden!
Bußgeld Achslast / Gewicht
Überschreiten der Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kfz
... Kfz bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme

mehr als 5 bis 10 % 10€
mehr als 10 bis 15 % 30€
mehr als 15 bis 20 % 35€
um mehr als 20 % 95€ 3 Punkte
um mehr als 25 % 140€ 3 Punkte
um mehr als 30 % 235€ 3 Punkte

Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamt-gewichte oder gegen Vorschriften über das Entladen bei Überladung verstoßen
50€ 1 Punkt

Quelle:
http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/bussgeld-straftat/bussgeldkatalog/achslast-gewicht.html

Überladung wird wie folgt berechnet:
tatsächliches Gewicht - zulässigem Gesamtgewicht =
überladenes Gewicht x 100 : zulässigem Gesamtgewicht =
Überladung in %
z. B. bei einem Mobil von 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
zeigt die Waage 4 t an:
4 t - 3,5 t = 0,5 t x 100 : 3,5 = 14,28 %
Achtung: Keine einheitliche Gewichtsregelung in den EU-Ländern
 

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